Wandern wieder Möglich - unter Auflagen

Liebe Wanderinnen, liebe Wanderer,

herzlich willkommen auf unserer Homepage!

 

Seit dem 14. März 2020 haben wir entsprechend der Corona-Verfügungen des Landes Schleswig-Holstein hier darauf hingewiesen, dass wir keine Wanderungen durchführen. Wir alle leben weiterhin mit dem Virus und einem Ansteckungsrisiko. Weil aber die Infektionszahlen in vielen Lebensbereichen auch in Schleswig-Holstein stark zurückgehen, weitere Lockerungen der Corona-Regeln vorgenommen wurden und werden, haben wir uns zwischenzeitlich auf die Wiederaufnahme unserer gemeinsamen Wanderungen intensiv vorbereitet.

 

Ab dem 14. Juni 2020 wollen wir wieder Wanderungen anbieten, immer vorausgesetzt, dass es keine neuen Einschränkungen gibt. Weil aktuelle Programmänderungen nicht ausgeschlossen sind, bitte weiterhin auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Wandern“ informieren.

 

Grundsätzlich gilt weiter, dass jeder an unseren Wanderungen auf eigene Gefahr und Verantwortung teilnimmt. Zusätzlich zu unseren allgemeinen Teilnahmebedingungen, nachzulesen auf der Homepage und im Programmheft, gelten die folgenden

 

Hygiene- und Abstandsregeln:

 

1. Die Teilnahme an unseren Wanderungen ist nur noch nach vorheriger telefonischer Anmeldung bis drei Tage vor dem Wandertermin bei den Wanderführer*innen möglich (Telefonnummern auf der Homepage und im Programmheft). Die Gruppengröße wird auf maximal 15 Personen einschließlich Wanderführer*innen beschränkt.

 

2. Bei der Anmeldung werden für eine mögliche Rückverfolgung von Infektionsketten die persönlichen Daten und eine Selbstauskunft zur Symptomfreiheit erfragt.

 

3. Für die An- und Abreise bieten wir als Vorsichtsmaßnahme aktuell keine Mitfahrgelegenheit an.

 

4. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind deren Hygienevorschriften (Maskenpflicht und Abstandsregeln) zu befolgen.

 

5. Die üblichen Begrüßungsrituale wie Händeschütteln, Umarmen usw. sind zu unterlassen. Das Einhalten der Regeln zur Husten- und Niesetikette wird vorausgesetzt.

 

6. Von Beginn an ist zwischen allen Wanderern, die nicht zu einem Haushalt gehören, der Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Das gilt nicht nur auf der gesamten Wanderstrecke, sondern auch bei der Begrüßung/Verabschiedung sowie bei Erläuterungen unterwegs und bei den Pausen.

 

7. Die grünen Wanderpässe werden zur Kontaktvermeidung nicht abgestempelt. Jeder Wanderer trägt das Datum seiner Teilnahme dort selber ein.

 

8. Die 2 Euro als Teilnahmegebühr sind passend bereitzuhalten, um das Wechseln von Geld zu vermeiden. Für den Fall, dass Fahrkostenanteile abgerechnet werden müssen, keine größeren Geldscheine benutzen.

 

9. Während der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und während der Wanderungen untereinander keine Getränke, Obst, Süßigkeiten usw. teilen.

 

10. Weil unterwegs das Händewaschen kaum möglich ist, sollte jeder Desinfektionsmittel mitnehmen.

 

11. Den Anweisungen der Wanderführer*innen sind besonders in diesen Corona-Zeiten unbedingt Folge zu leisten. Zum Schutz aller sind Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme wichtig – auch beim gemeinsamen Wandern.

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die aufgeführten Regeln bedeuten nicht nur Einschränkungen für das individuelle Verhalten aller Teilnehmer*innen, sondern auch zusätzliche Belastung und Verantwortung für die Wanderführer*innen.

 

Deshalb wird es jedem unserer Wanderführer*innen freigestellt, ob er/sie die Wanderung unter den Gegebenheiten überhaupt durchführen möchte. In der Homepage werden wir entsprechend darauf hinweisen, wenn eine Wanderung nicht stattfinden sollte.