Teilnahmebedingungen

1. Die Teilnahme an unseren Wanderungen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Unsere Wanderführerinnen und Wanderführer übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder anderen Schäden. Unsere Wanderführerinnen und Wanderführer bemühen sich aber um Ihre Sicherheit, führen Erste-Hilfe-Päckchen mit sich und werden regelmäßig in Erster Hilfe geschult. Unfälle oder andere Schäden vor, während oder unmittelbar nach den Wanderungen sollten dem Wanderführer, der Wanderführerin gemeldet werden. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung der Straßenverkehrsordnung.

 

2. Gewandert wird grundsätzlich bei jedem Wetter. Der Wanderführer, die Wanderführerin behält sich bei extremen Wetterbedingungen jedoch vor, zum Schutz der Mitwanderer eine Wanderung abzubrechen.

 

3. Alle telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Anmeldungen bei den jeweiligen Wanderführern, Wanderführerinnen sind bei Entstehung von Kosten durch Fahrten, Eintrittsgelder, Unterkunftszusagen etc. verbindlich. Absagen müssen rechtzeitig erfolgen, gegebenenfalls unter Zahlung einer Stornogebühr.

 

4. Die Interessengemeinschaft „Wanderbares Schleswig–Holstein“ ist kein eingetragener Verein. Sie finanziert sich aus Spenden, Anzeigen, Aufträgen und einer Teilnahmegebühr von 3 EUR pro Person für jede Wanderung. Für Kinder unter 15 Jahren entfällt diese Gebühr. Wer an mehr als 12 Wanderungen im Kalenderjahr teilnimmt, ist von der Zahlung weiterer Teilnahmegebühren befreit. Die Interessengemeinschaft ist nicht gewinnorientiert, sie unterstützt den Natur- und Denkmalschutz.

 

5. Bei Wanderungen und sonstigen Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl ist die Teilnahme nur in der Rangfolge der Anmeldung möglich. Ist eine Veranstaltung “ausgebucht“, können weitere an der Teilnahme interessierte Personen in eine Warteliste aufgenommen werden und für den Fall der Absage einer verbindlichen Anmeldung ersatzweise an der Veranstaltung teilnehmen.

 

6. Die Wanderführerin oder der Wanderführer ist für die Durchführung und für den Erfolg der angekündigten Veranstaltung verantwortlich und trifft daher auch die Entscheidung, welche Person sie/er jeweils mitnehmen kann. Sie/er ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, Personen, die ihrer/seiner Auffassung nach für eine Wanderung oder sonstige Veranstaltung zu einer Belastung werden können, von der Teilnahme auszuschließen.

 

7. Die Kleidung und die Ausrüstung der Teilnehmer soll stets dem Wetter und dem Gelände entsprechen. Dazu gehören als Beispiel festes Schuhwerk, Regenschutz, Personalausweis, Kleingeld, ausreichende Getränke und ausreichende Rucksackverpflegung. Getränke und etwas Rucksackverpflegung sollten auch bei Wanderungen mit Einkehr mitgeführt werden. Über die erforderliche körperliche Eignung wie Trittsicherheit, Ausdauer, Schwindelfreiheit und besondere Erfordernis an die Ausrüstung wie z. B. Gummistiefel werden Angaben im Wanderprogramm gemacht.

 

8. Die Weisungen der Wanderführerin oder des Wanderführers sind zu beachten. Vorauseilen oder Zurückbleiben erschwert die Übersicht der Wanderführerin oder des Wanderführers. Beim Entfernen von der Wandergruppe ist die Wanderführerin, der Wanderführer zu informieren. Die Mitnahme von Hunden ist mit Zustimmung der Wanderführerin oder des Wanderführers möglich; Hunde sind während der Wanderung stets an der Leine zu führen.

 

9. Änderungen des Wanderprogramms müssen wir uns vorbehalten. Änderungen laufender Wanderungen durch die Wanderführerin oder den Wanderführer sowie der im Wanderprogramm genannten Dauer und Rückkehrzeit sind möglich. Bei den im Wanderprogramm aufgeführten Kosten und Rückfahrzeiten handelt es sich in der Regel um unverbindliche Angaben.

 

10. Fahrtkosten werden von jedem Teilnehmer persönlich getragen. Bei Bildung von Fahrgemeinschaften werden die Kosten für Fahrkarten/ Benzin auf die Gruppe bzw. die Mitfahrer/ -innen umgelegt.

 

11. Sollte ein Teilnehmer eine Wanderung vorzeitig abbrechen, muss er sich bei der Wanderführerin oder beim Wanderführer abmelden. Ein Anspruch auf Erstattung einer anteiligen Teilnehmergebühr oder anderer Kosten besteht nicht.

 

12. Wanderer sind Naturschützer, werfen keine Abfälle weg und gehen sorgsam mit der Tier- und Pflanzenwelt um.