1. Die Teilnahme an unseren Wanderungen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt
auf eigene Gefahr. Unsere Wanderführerinnen und Wanderführer übernehmen
keine Haftung bei Unfällen oder anderen Schäden.
Unsere Wanderführerinnen und Wanderführer bemühen sich aber um Ihre
Sicherheit, führen Erste-Hilfe-Päckchen mit sich und werden regelmäßig in
Erster Hilfe geschult.
Unfälle oder andere Schäden vor, während oder unmittelbar nach den
Wanderungen sollten dem Wanderführer, der Wanderführerin gemeldet werden.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung der Straßenverkehrsordnung.
2. Gewandert wird grundsätzlich bei jedem Wetter. Der Wanderführer, die
Wanderführerin behält sich bei extremen Wetterbedingungen jedoch vor, zum
Schutz der Mitwanderer eine Wanderung abzubrechen.
3. Alle telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Anmeldungen bei den
jeweiligen Wanderführern, Wanderführerinnen sind bei Entstehung von Kosten
durch Fahrten, Eintrittsgelder, Unterkunftszusagen etc. verbindlich. Absagen
müssen rechtzeitig erfolgen, gegebenenfalls unter Zahlung einer Stornogebühr.
4.Die Interessengemeinschaft „Wanderbares Schleswig–Holstein“ ist kein
eingetragener Verein.
Sie finanziert sich aus
- einer Teilnahmegebühr von 2 EUR pro Person für jede Wanderung,
- einer Aufwandsgebühr von 2,50 EUR für das Heft mit dem
Wanderprogramm,
- Spenden, Anzeigen, Aufträgen
Aktive Teilnehmerinnen, Teilnehmer an unseren Wanderungen bezahlen pro
Kalenderjahr für maximal 12 Wanderungen die Teilnahmegebühr von je 2 EUR. Wer an mehr als 12 Wanderungen im Kalenderjahr teilnimmt, ist von der Zahlung weiterer Teilnahmegebühren befreit.
Die Interessengemeinschaft ist nicht gewinnorientiert, sie unterstützt den
Natur- und Denkmalschutz.
5. Bei Wanderungen und sonstigen Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl
ist die Teilnahme nur in der Rangfolge der Anmeldung möglich. Ist eine
Veranstaltung “ausgebucht“, können weitere an der Teilnahme interessierte
Personen in eine Warteliste aufgenommen werden und für den Fall der Absage
einer verbindlichen Anmeldung ersatzweise an der Veranstaltung teilnehmen.
6. Die Wanderführerin oder der Wanderführer ist für die Durchführung und für den
Erfolg der angekündigten Veranstaltung verantwortlich und trifft daher auch die
Entscheidung, welche Person sie/er jeweils mitnehmen kann.
Sie/er ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, Personen, die
ihrer/seiner Auffassung nach für eine Wanderung oder sonstige Veranstaltung
zu einer Belastung werden können, von der Teilnahme auszuschließen.
7. Die Kleidung und die Ausrüstung der Teilnehmer soll stets dem Wetter und dem
Gelände entsprechen.
Dazu gehören als Beispiel festes Schuhwerk, Regenschutz, Personalausweis,
Kleingeld, ausreichende Getränke und ausreichende Rucksackverpflegung.
Getränke und etwas Rucksackverpflegung sollten auch bei Wanderungen mit
Einkehr mitgeführt werden.
Über die erforderliche körperliche Eignung wie Trittsicherheit, Ausdauer,
Schwindelfreiheit und besondere Erfordernis an die Ausrüstung wie z. B.
Gummistiefel werden Angaben im Wanderprogramm gemacht.
8. Die Weisungen der Wanderführerin oder des Wanderführers sind zu beachten.
Vorauseilen oder Zurückbleiben erschwert die Übersicht der Wanderführerin oder
des Wanderführers. Beim Entfernen von der Wandergruppe ist die Wanderführerin,
der Wanderführer zu informieren.
Die Mitnahme von Hunden ist mit Zustimmung der Wanderführerin oder des
Wanderführers möglich; Hunde sind während der Wanderung stets an der Leine
zu führen.
9. Änderungen des Wanderprogramms müssen wir uns vorbehalten. Änderungen
laufender Wanderungen durch die Wanderführerin oder den Wanderführer
sowie der im Wanderprogramm genannten Dauer und Rückkehrzeit sind
möglich. Bei den im Wanderprogramm aufgeführten Kosten und Rückfahrzeiten
handelt es sich in der Regel um unverbindliche Angaben.
10. Fahrtkosten werden von jedem Teilnehmer persönlich getragen.
Bei Bildung von Fahrgemeinschaften werden die Kosten auf die Gruppe
umgelegt.
Bei Fahrgemeinschaften im Pkw erhält der Fahrer des Pkw von jedem Fahrgast
0,10 EUR pro km Fahrstrecke.
11. Sollte ein Teilnehmer eine Wanderung vorzeitig abbrechen, muss er sich bei
der Wanderführerin oder beim Wanderführer abmelden.
Ein Anspruch auf Erstattung einer anteiligen Teilnehmergebühr oder anderer
Kosten besteht nicht.
12. Wanderer sind Naturschützer, werfen keine Abfälle weg und gehen sorgsam mit
der Tier- und Pflanzenwelt um.